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Barrierefreiheit Website Pflicht: Gilt das BFSG für dich?

·3 Min. Lesezeit

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – die deutsche Umsetzung der europäischen Accessibility-Richtlinie. Doch was bedeutet das konkret für kleine und mittlere Unternehmen?

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Betroffen sind unter anderem:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • E-Book-Reader und digitale Publikationen
  • Banking-Portale und Finanzdienstleistungen
  • Buchungssysteme für Transport und Reisen

Wer muss handeln – und wer nicht?

Die gute Nachricht für viele kleine Unternehmen:

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG:

  • Weniger als 10 Beschäftigte UND
  • Höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme

Wichtig, und hier steht in vielen Ratgebern das Gegenteil: Die Ausnahme gilt gerade für Dienstleistungen, und dazu zählen auch die "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr", also der eigene Online-Shop. Ein Kleinstunternehmen muss seinen Shop nach dem BFSG nicht barrierefrei gestalten.

Nicht ausgenommen sind Kleinstunternehmen dagegen, wenn sie erfasste Produkte in Verkehr bringen, etwa E-Book-Reader, bestimmte IKT-Hardware oder Selbstbedienungsterminals. Von einem Teil der Dokumentationspflichten sind sie dabei befreit, von der Barrierefreiheit des Produkts nicht.

Zwei Einschränkungen dazu: Die Schwellen müssen beide eingehalten sein, und die Befreiung schützt nicht automatisch vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, solange die Frage, ob das BFSG eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG ist, gerichtlich nicht geklärt ist.

WCAG 2.1 AA: Der Standard

Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Die wichtigsten Anforderungen:

Wahrnehmbar

  • Texte mit ausreichendem Farbkontrast (mindestens 4,5:1)
  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel für Videos

Bedienbar

  • Vollständige Tastaturnavigation möglich
  • Keine Zeitlimits oder Möglichkeit zur Verlängerung
  • Skip-Links zum Überspringen von Navigation

Verständlich

  • Klare Sprache ohne unnötige Fachbegriffe
  • Konsistente Navigation auf allen Seiten
  • Fehlermeldungen mit Lösungshinweisen

Robust

  • Semantisches HTML (richtige Überschriften-Hierarchie)
  • ARIA-Labels für komplexe Elemente
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Kostenlose Test-Tools

Diese Tools helfen dir, den aktuellen Stand deiner Website zu prüfen:

ToolWas es prüft
WAVEUmfassende Accessibility-Analyse
Google LighthousePerformance + Accessibility
axe DevToolsBrowser-Extension für Entwickler
Pa11yAutomatisierte Tests für Entwickler

Vorteile über die Pflicht hinaus

Barrierefreiheit bringt auch handfeste Geschäftsvorteile:

  • Größere Zielgruppe – 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung
  • Besseres SEO – strukturierte Inhalte werden von Google bevorzugt
  • Verbesserte Usability – was für Menschen mit Behinderungen funktioniert, funktioniert für alle besser
  • Zukunftssicherheit – die Anforderungen werden eher strenger als lockerer

Wird die Pflicht auch kontrolliert?

Ja, inzwischen aktiv. Für den Vollzug haben die Länder die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) gegründet. Seit Juni 2026 können Verbraucher über die MLBF-Website Barrieren direkt melden. Typischer Ablauf: Prüfung, Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist, erst bei Fristversäumnis Untersagung oder Bußgeld nach § 37 BFSG.

Was solltest du jetzt tun?

  1. Prüfen: Ist dein Unternehmen betroffen?
  2. Testen: Wie barrierefrei ist deine Website aktuell?
  3. Planen: Welche Anpassungen sind nötig?
  4. Umsetzen: Änderungen bis zum Stichtag implementieren

Du bist unsicher, ob deine Website die Anforderungen erfüllt? Mach zuerst den Selbsttest mit unserer BFSG-Checkliste, oder kontaktiere uns direkt für ein professionelles Audit.