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BFSG-konform.
WordPress barrierefrei.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 Pflicht. Wir prüfen deine WordPress-Website auf WCAG-Konformität und setzen die nötigen Anpassungen um.

Das bekommst du:

BFSG-Audit

Vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA

Umsetzung

Technische Anpassungen für Barrierefreiheit

Erklärung

Rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung

Monitoring

Laufende Überwachung im Wartungsvertrag

Pakete

Barrierefreiheits-Pakete

BFSG-Audit

Einmalige Prüfung mit Maßnahmenplan

Audit anfragen

Auf Anfrage Auf Anfrage /Monat/Jahr

  • Vollständiger WCAG 2.1 AA Check
  • Automatisierte & manuelle Prüfung
  • Screenreader-Test
  • Detaillierter Audit-Bericht
  • Priorisierte Maßnahmenliste
  • Kostenvoranschlag für Umsetzung

Betreut Basis

Wartung, BFSG-Prüfung als Zusatzleistung auf Anfrage

Auswählen

49€ 490€ /Monat/Jahr

  • Aktualisierung mit Sichtprüfung
  • Reaktionszeit: 48 Stunden an Werktagen
  • BFSG-Prüfung als Zusatzleistung auf Anfrage

Betreut Unternehmen

BFSG-Prüfung im Wartungsvertrag inklusive

Auswählen

99€ 1.188€ /Monat/Jahr

  • Prüfung auf BFSG-Verstöße inklusive
  • Wöchentliche Aktualisierung
  • Reaktionszeit: 24 Stunden
  • Benannter Ansprechpartner

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Ab Betreut Unternehmen ist die BFSG-Prüfung im Wartungsvertrag inklusive, in Betreut Basis auf Anfrage als Zusatzleistung. Die Kosten für die Umsetzung hängen vom Umfang der nötigen Anpassungen ab. Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

WordPress barrierefrei machen – so geht's

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft. Viele WordPress-Websites erfüllen die Anforderungen nicht. Wir helfen dir, deine Website WCAG 2.1 AA konform zu machen.

Was ist Barrierefreiheit im Web?

Eine barrierefreie Website ist für alle Menschen nutzbar, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das bedeutet konkret:

  • Wahrnehmbar: Inhalte können von allen wahrgenommen werden (Alternativtexte, Kontraste, Untertitel)
  • Bedienbar: Die Website lässt sich mit Tastatur und Screenreader bedienen
  • Verständlich: Texte sind klar, Navigation konsistent, Fehlermeldungen hilfreich
  • Robust: Der Code funktioniert mit verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien

Was seit dem Stichtag tatsächlich passiert ist

Die häufigste Frage im Erstgespräch lautet: "Passiert überhaupt etwas, wenn ich nichts mache?" Nach einem ruhigen zweiten Halbjahr 2025 ist die Antwort inzwischen: ja.

Die Aufsicht steht. Für den Vollzug haben die Länder die MLBF gegründet, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Der Staatsvertrag trat am 26. September 2025 in Kraft. Die Stelle hat rund 70 Mitarbeitende, hat Ende Januar 2026 ihre Marktüberwachungsstrategien beschlossen und ist seitdem in der aktiven Kontrollphase mit eigenen Stichproben und der Bearbeitung von Beschwerden.

Verbraucher können melden. Seit Juni 2026 ist die MLBF-Website online. Dort finden Unternehmen Informationen zu ihren Pflichten, und Verbraucher können Barrieren in Online-Shops oder im Online-Banking direkt melden. Das senkt die Hürde für eine Prüfung erheblich.

Wie ein Verfahren abläuft. Die MLBF wird durch Beschwerden, Verbände oder von Amts wegen tätig, prüft und fordert bei Verstößen zur Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb einer Frist auf. Erst wenn diese Frist verstreicht, drohen Untersagung des Angebots und Bußgeld. Der Rahmen nach § 37 BFSG: bis 10.000 Euro bei Verstößen gegen Melde- und Auskunftspflichten, bis 100.000 Euro, wenn die Dienstleistung nicht barrierefrei angeboten wird.

Offizielle Fallzahlen gibt es nicht. Bis heute hat die MLBF keine Statistik zu Verfahren, Beschwerden oder Bußgeldern veröffentlicht. Wer dir konkrete Zahlen nennt, hat sie sich ausgedacht. Aus Fachberichten ist bekannt, dass seit Anfang 2026 erste förmliche Durchsetzungsentscheidungen laufen und ab der zweiten Jahreshälfte 2026 mit stärker automatisierten Kontrollen gerechnet wird.

Abmahnungen laufen parallel. Seit Ende 2025 verschicken einzelne Kanzleien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlender BFSG-Konformität. Viele davon gelten als angreifbar, weil ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nach § 8 UWG fehlt oder die Verstöße nur pauschal behauptet werden. Auch ob das BFSG überhaupt eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG ist, ist noch nicht geklärt; erste Urteile werden 2026 erwartet.

Keine Übergangsfrist für Websites. Für Selbstbedienungsterminals und bestimmte Bestandsprodukte gibt es Übergangsfristen bis 2030 beziehungsweise bis zum Ende der Nutzungsdauer. Für Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr gibt es keine. Die Pflicht gilt seit dem Stichtag, ausgenommen sind nur nicht mehr aktualisierte Archivinhalte.

Unser Rat bleibt nüchtern: kein Grund zur Panik, aber ein guter Zeitpunkt, den Stand der eigenen Seite zu kennen. Wer ein Audit in der Schublade hat und die groben Verstöße abgeräumt hat, ist bei einer Fristsetzung entspannt.


Unser Vorgehen

1. Audit

Wir prüfen deine Website mit automatisierten Tools (axe, WAVE, Lighthouse) und manuellen Tests (Tastaturnavigation, Screenreader). Du bekommst einen detaillierten Bericht mit allen Verstößen und einer priorisierten Maßnahmenliste.

2. Umsetzung

Basierend auf dem Audit setzen wir die nötigen Anpassungen um:

  • Semantisches HTML korrigieren
  • Kontraste anpassen
  • Alternativtexte optimieren
  • Formulare barrierefrei gestalten
  • Tastaturnavigation sicherstellen
  • ARIA-Attribute ergänzen

3. Dokumentation

Du erhältst eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung und einen Feedbackmechanismus für Nutzer. Beides ist vom BFSG gefordert.

4. Monitoring (optional)

Mit einem Wartungsvertrag bleibst du dauerhaft konform. Ab Betreut Unternehmen ist die BFSG-Prüfung automatisch dabei, in Betreut Basis auf Anfrage als Zusatzleistung. Neue Inhalte werden geprüft, Verstöße gemeldet und auf Wunsch sofort behoben.


Warum echte Anpassungen statt Overlay-Tools?

Overlay-Tools wie UserWay oder accessiBe versprechen Barrierefreiheit per JavaScript-Widget. In der Praxis funktionieren sie nicht:

  • Sie beheben keine strukturellen Probleme im Code
  • Screenreader-Nutzer schalten sie oft ab, weil sie stören
  • Die Accessibility-Community lehnt sie geschlossen ab
  • Sie bieten keine echte BFSG-Konformität

Echte Barrierefreiheit erfordert Anpassungen am HTML, CSS und Content deiner Website. Das ist nachhaltiger, performanter und rechtssicher.


Barrierefreiheit + Wartung = Sorglos-Paket

Die beste Lösung: Kombiniere deinen WordPress Wartungsvertrag mit laufendem BFSG-Monitoring. So bleibst du automatisch konform, auch wenn sich Anforderungen ändern oder neue Inhalte hinzukommen.

Ab Betreut Unternehmen inklusive:

  • Prüfung auf BFSG-Verstöße im Wartungsvertrag
  • Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung
  • Sofortige Behebung neuer Verstöße
  • Beratung bei Content-Fragen

In Betreut Basis als Zusatzleistung auf Anfrage: dieselbe monatliche BFSG-Prüfung, ergänzend zur Grundwartung. Schreib uns dazu über Kontakt.


BFSG Checkliste: Die wichtigsten Punkte

Diese Punkte prüfen wir bei jedem Audit:

BereichAnforderungWCAG
KontrasteMindestens 4,5:1 für Text1.4.3
BilderAlternativtexte für alle informativen Bilder1.1.1
ÜberschriftenLogische Hierarchie (h1 → h2 → h3)1.3.1
LinksAussagekräftige Linktexte2.4.4
FormulareLabels für alle Eingabefelder1.3.1
TastaturAlle Funktionen per Tastatur erreichbar2.1.1
FokusSichtbarer Fokus-Indikator2.4.7
SpracheDokumentsprache im HTML definiert3.1.1

Vorteile über die Pflicht hinaus

Barrierefreiheit bringt handfeste Geschäftsvorteile:

  • Besseres SEO – Strukturierte Inhalte werden von Google bevorzugt
  • Höhere Conversion – Bessere Usability für alle Nutzer
  • Größere Zielgruppe – 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland
  • Zukunftssicherheit – Die Anforderungen werden eher strenger
  • Weniger Risiko – Keine Abmahnungen oder Bußgelder

FAQ

Häufige Fragen zum BFSG

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA). Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Darunter fallen auch Online-Shops und viele Unternehmenswebsites.
Betroffen sind Websites, über die Verbraucher-Dienstleistungen angeboten werden: Online-Shops, Buchungssysteme mit Vertragsschluss, Bank- und Telekommunikationsdienste. Reine Informations- oder B2B-Seiten fallen nicht unter das BFSG, profitieren aber von besserer Usability und SEO. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen, also auch für den eigenen Online-Shop. Wer dagegen erfasste Produkte in Verkehr bringt, etwa Hardware oder Selbstbedienungsterminals, ist trotz Kleinststatus in der Pflicht.
Ja, inzwischen schon. Für den Vollzug haben die Länder die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg gegründet; der Staatsvertrag trat am 26. September 2025 in Kraft. Die Stelle hat rund 70 Mitarbeitende, hat ihre Marktüberwachungsstrategien Ende Januar 2026 beschlossen und ist seitdem in der aktiven Kontrollphase. Seit Juni 2026 können Verbraucher über die MLBF-Website Barrieren in Online-Shops und Online-Banking direkt melden. Typischer Ablauf: Prüfung, Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist, und erst bei Fristversäumnis Untersagung des Angebots oder Bußgeld.
Ja, seit Ende 2025 verschicken einzelne Kanzleien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblich fehlender BFSG-Konformität. Viele dieser Schreiben gelten als rechtlich angreifbar: Oft fehlt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nach § 8 UWG, die Verstöße werden nur pauschal behauptet, und ob das BFSG überhaupt eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG ist, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Erste Gerichtsentscheidungen dazu werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Fristen also ernst nehmen und anwaltlich prüfen lassen, aber nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für Barrierefreiheit im Web. Stufe AA ist die vom BFSG geforderte Konformitätsstufe. Sie umfasst Anforderungen zu Kontrasten, Tastaturnavigation, Alternativtexten, Formularen und mehr.
Der Rahmen steht in § 37 BFSG: bis 10.000 Euro bei Verstößen gegen Melde- und Auskunftspflichten gegenüber der Marktüberwachung, bis 100.000 Euro, wenn eine Dienstleistung nicht barrierefrei angeboten wird. Ein Bußgeld steht allerdings nicht am Anfang: Die Behörde fordert zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer Frist auf. Teuer wird es erst, wer diese Frist verstreichen lässt. Daneben drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Ein Audit dauert 2-5 Arbeitstage je nach Website-Größe. Die Umsetzung hängt vom Umfang der nötigen Anpassungen ab. Von wenigen Tagen bei kleineren Korrekturen bis zu mehreren Wochen bei umfangreichen Änderungen.
Ja, WordPress kann vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wichtig sind ein barrierefreies Theme, korrekt konfigurierte Plugins, semantisches HTML und konsequente Alt-Texte. Mit den richtigen Anpassungen erreichen WordPress-Websites WCAG 2.1 AA Konformität.
Barrierefreie Websites haben bessere SEO-Rankings (strukturierte Inhalte), höhere Conversion-Raten (bessere Usability für alle), erschließen zusätzliche Zielgruppen (7,8 Mio. Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland) und sind zukunftssicher für kommende Anforderungen.
Nein, Overlay-Tools werden von Accessibility-Experten und der Behindertengemeinschaft abgelehnt. Sie schaffen oft mehr Probleme als sie lösen und bieten keine echte BFSG-Konformität. Echte Barrierefreiheit erfordert Anpassungen am Code und Content.
Ja, mit unserer [BFSG-Checkliste](/aktuelles/bfsg-checkliste) prüfst du die wichtigsten Punkte selbst: Kontraste, Alt-Texte, Tastaturnavigation, Formulare. Automatisierte Tools finden dabei nur einen Teil der Probleme, für eine vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA bleibt ein professionelles Audit nötig.

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