BFSG-konform.
WordPress barrierefrei.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 Pflicht. Wir prüfen deine WordPress-Website auf WCAG-Konformität und setzen die nötigen Anpassungen um.
Das bekommst du:
BFSG-Audit
Vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA
Umsetzung
Technische Anpassungen für Barrierefreiheit
Erklärung
Rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung
Monitoring
Laufende Überwachung im Wartungsvertrag
Pakete
Barrierefreiheits-Pakete
- Vollständiger WCAG 2.1 AA Check
- Automatisierte & manuelle Prüfung
- Screenreader-Test
- Detaillierter Audit-Bericht
- Priorisierte Maßnahmenliste
- Kostenvoranschlag für Umsetzung
- Aktualisierung mit Sichtprüfung
- Reaktionszeit: 48 Stunden an Werktagen
- BFSG-Prüfung als Zusatzleistung auf Anfrage
- Prüfung auf BFSG-Verstöße inklusive
- Wöchentliche Aktualisierung
- Reaktionszeit: 24 Stunden
- Benannter Ansprechpartner
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Ab Betreut Unternehmen ist die BFSG-Prüfung im Wartungsvertrag inklusive, in Betreut Basis auf Anfrage als Zusatzleistung. Die Kosten für die Umsetzung hängen vom Umfang der nötigen Anpassungen ab. Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
WordPress barrierefrei machen – so geht's
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft. Viele WordPress-Websites erfüllen die Anforderungen nicht. Wir helfen dir, deine Website WCAG 2.1 AA konform zu machen.
Was ist Barrierefreiheit im Web?
Eine barrierefreie Website ist für alle Menschen nutzbar, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das bedeutet konkret:
- Wahrnehmbar: Inhalte können von allen wahrgenommen werden (Alternativtexte, Kontraste, Untertitel)
- Bedienbar: Die Website lässt sich mit Tastatur und Screenreader bedienen
- Verständlich: Texte sind klar, Navigation konsistent, Fehlermeldungen hilfreich
- Robust: Der Code funktioniert mit verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien
Was seit dem Stichtag tatsächlich passiert ist
Die häufigste Frage im Erstgespräch lautet: "Passiert überhaupt etwas, wenn ich nichts mache?" Nach einem ruhigen zweiten Halbjahr 2025 ist die Antwort inzwischen: ja.
Die Aufsicht steht. Für den Vollzug haben die Länder die MLBF gegründet, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Der Staatsvertrag trat am 26. September 2025 in Kraft. Die Stelle hat rund 70 Mitarbeitende, hat Ende Januar 2026 ihre Marktüberwachungsstrategien beschlossen und ist seitdem in der aktiven Kontrollphase mit eigenen Stichproben und der Bearbeitung von Beschwerden.
Verbraucher können melden. Seit Juni 2026 ist die MLBF-Website online. Dort finden Unternehmen Informationen zu ihren Pflichten, und Verbraucher können Barrieren in Online-Shops oder im Online-Banking direkt melden. Das senkt die Hürde für eine Prüfung erheblich.
Wie ein Verfahren abläuft. Die MLBF wird durch Beschwerden, Verbände oder von Amts wegen tätig, prüft und fordert bei Verstößen zur Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb einer Frist auf. Erst wenn diese Frist verstreicht, drohen Untersagung des Angebots und Bußgeld. Der Rahmen nach § 37 BFSG: bis 10.000 Euro bei Verstößen gegen Melde- und Auskunftspflichten, bis 100.000 Euro, wenn die Dienstleistung nicht barrierefrei angeboten wird.
Offizielle Fallzahlen gibt es nicht. Bis heute hat die MLBF keine Statistik zu Verfahren, Beschwerden oder Bußgeldern veröffentlicht. Wer dir konkrete Zahlen nennt, hat sie sich ausgedacht. Aus Fachberichten ist bekannt, dass seit Anfang 2026 erste förmliche Durchsetzungsentscheidungen laufen und ab der zweiten Jahreshälfte 2026 mit stärker automatisierten Kontrollen gerechnet wird.
Abmahnungen laufen parallel. Seit Ende 2025 verschicken einzelne Kanzleien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlender BFSG-Konformität. Viele davon gelten als angreifbar, weil ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nach § 8 UWG fehlt oder die Verstöße nur pauschal behauptet werden. Auch ob das BFSG überhaupt eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG ist, ist noch nicht geklärt; erste Urteile werden 2026 erwartet.
Keine Übergangsfrist für Websites. Für Selbstbedienungsterminals und bestimmte Bestandsprodukte gibt es Übergangsfristen bis 2030 beziehungsweise bis zum Ende der Nutzungsdauer. Für Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr gibt es keine. Die Pflicht gilt seit dem Stichtag, ausgenommen sind nur nicht mehr aktualisierte Archivinhalte.
Unser Rat bleibt nüchtern: kein Grund zur Panik, aber ein guter Zeitpunkt, den Stand der eigenen Seite zu kennen. Wer ein Audit in der Schublade hat und die groben Verstöße abgeräumt hat, ist bei einer Fristsetzung entspannt.
Unser Vorgehen
1. Audit
Wir prüfen deine Website mit automatisierten Tools (axe, WAVE, Lighthouse) und manuellen Tests (Tastaturnavigation, Screenreader). Du bekommst einen detaillierten Bericht mit allen Verstößen und einer priorisierten Maßnahmenliste.
2. Umsetzung
Basierend auf dem Audit setzen wir die nötigen Anpassungen um:
- Semantisches HTML korrigieren
- Kontraste anpassen
- Alternativtexte optimieren
- Formulare barrierefrei gestalten
- Tastaturnavigation sicherstellen
- ARIA-Attribute ergänzen
3. Dokumentation
Du erhältst eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung und einen Feedbackmechanismus für Nutzer. Beides ist vom BFSG gefordert.
4. Monitoring (optional)
Mit einem Wartungsvertrag bleibst du dauerhaft konform. Ab Betreut Unternehmen ist die BFSG-Prüfung automatisch dabei, in Betreut Basis auf Anfrage als Zusatzleistung. Neue Inhalte werden geprüft, Verstöße gemeldet und auf Wunsch sofort behoben.
Warum echte Anpassungen statt Overlay-Tools?
Overlay-Tools wie UserWay oder accessiBe versprechen Barrierefreiheit per JavaScript-Widget. In der Praxis funktionieren sie nicht:
- Sie beheben keine strukturellen Probleme im Code
- Screenreader-Nutzer schalten sie oft ab, weil sie stören
- Die Accessibility-Community lehnt sie geschlossen ab
- Sie bieten keine echte BFSG-Konformität
Echte Barrierefreiheit erfordert Anpassungen am HTML, CSS und Content deiner Website. Das ist nachhaltiger, performanter und rechtssicher.
Barrierefreiheit + Wartung = Sorglos-Paket
Die beste Lösung: Kombiniere deinen WordPress Wartungsvertrag mit laufendem BFSG-Monitoring. So bleibst du automatisch konform, auch wenn sich Anforderungen ändern oder neue Inhalte hinzukommen.
Ab Betreut Unternehmen inklusive:
- Prüfung auf BFSG-Verstöße im Wartungsvertrag
- Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung
- Sofortige Behebung neuer Verstöße
- Beratung bei Content-Fragen
In Betreut Basis als Zusatzleistung auf Anfrage: dieselbe monatliche BFSG-Prüfung, ergänzend zur Grundwartung. Schreib uns dazu über Kontakt.
BFSG Checkliste: Die wichtigsten Punkte
Diese Punkte prüfen wir bei jedem Audit:
| Bereich | Anforderung | WCAG |
|---|---|---|
| Kontraste | Mindestens 4,5:1 für Text | 1.4.3 |
| Bilder | Alternativtexte für alle informativen Bilder | 1.1.1 |
| Überschriften | Logische Hierarchie (h1 → h2 → h3) | 1.3.1 |
| Links | Aussagekräftige Linktexte | 2.4.4 |
| Formulare | Labels für alle Eingabefelder | 1.3.1 |
| Tastatur | Alle Funktionen per Tastatur erreichbar | 2.1.1 |
| Fokus | Sichtbarer Fokus-Indikator | 2.4.7 |
| Sprache | Dokumentsprache im HTML definiert | 3.1.1 |
Vorteile über die Pflicht hinaus
Barrierefreiheit bringt handfeste Geschäftsvorteile:
- Besseres SEO – Strukturierte Inhalte werden von Google bevorzugt
- Höhere Conversion – Bessere Usability für alle Nutzer
- Größere Zielgruppe – 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland
- Zukunftssicherheit – Die Anforderungen werden eher strenger
- Weniger Risiko – Keine Abmahnungen oder Bußgelder
FAQ
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